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Scheidungsrechtsschutz

Scheidungs-Rechtsschutz

In der normalen Rechtsschutzversicherung sind die Gerichts- und Rechtsanwaltkosten, die im Rahmen einer Ehescheidung entstehen, regelmäßig nicht durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Allenfalls die Kosten des Rechtsanwaltes für eine Beratung oder eine Auskunft werden erstattet (z. B. § 2 k ARB 1994). Damit aber sind die weit höheren Kosten der eigentlichen Ehescheidung nicht abgegolten. Hierfür muss weiterhin das Ersparte oder die Staatskasse (Prozesskostenhilfe) herhalten.

Seit Februar 2001 bietet nunmehr die ARAG Rechtsschutzversicherungs AG (www.arag.de) eine Scheidungs-Rechtsschutzversicherung an. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Versicherung ist, dass zwischen Vertragsabschluss und einer Scheidung mindestens drei Jahre liegen. Dafür zahlt die Versicherung aber z. B. auch bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Unterhalt.

(C) Rechtsanwalt Norbert Kosten, Erfurt

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