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Reisevertragsrecht

Reisevertragsrecht

In seiner Verordnung Nr. 261/2004 vom 2004-02-11 hat der Europäische Rat die Rechte des Reisenden bei Flugreisen festgelegt. Das Luftfahrtbundesamt (LBA) hat diese Rechte in Deutschland zu überwachen. Hierzu hält es ein Informationsblatt sowie verschiedene Vordrucke für Verstöße der Fluggesellschaften gegen die Verordnung bereit.

Die Einschaltung des LBA reicht nicht, um Ihre zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber der Reisegesellschaft zu wahren.

(C) Rechtsanwalt Norbert Kosten, Erfurt

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