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Wer unter dem Einfluss von Drogen fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert damit ein Fahrverbot. Bislang ging der Gesetzgeber davon aus, dass der Einfluss der Droge solange andauert, wie sie im Blut nachgewiesen werden kann.
Mit Beschluss vom 2004-12-21 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass diese Annahme für den Genuss von Cannabis nicht mehr stimmt. Auf Grund des technischen Fortschritts hat sich die Möglichkeit des Nachweises der Benutzung von Cannabis verlängert. Daher reicht der Nachweis der Cannabis-Benutzung alleine nicht mehr für die Annahme einer Ordnungswidrigkeit aus. Vielmehr muss auch eine bestimmte Konzentration nachgewiesen werden (BVerfG, 2004-12-21, 1 BvR 2652/03)
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