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Strafrechtlicher
Notdienst

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Erfurter Anwaltverein e. V.

Arbeitsunfall

Arbeitsunfall

Bei einem Arbeitsunfall sind Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, aber auch gegenüber dem Arbeitskollegen regelmäßig ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt nur bei vorsätzlichen Handlungen.
Ausgeschlossen sind Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche möglicherweise auch von/gegenüber Arbeitnehmern, die überhaupt nicht zu dem Unternehmen gehören:

Beispiel:

Lkw-Fahrer A ist in der Spedition des B angestellt. Er fährt mit dem Lkw zum Unternehmer C, um dort Ware abzuholen. Der D, Angestellter bei C, belädt den Lkw mit dem Gabelstapler. A hilft D, indem er diesem sagt, wo der die Ware hinstellen muß. Durch ein Ungeschick des C fällt ein Gegenstand auf die Füße des A und zerquetscht diese.

 


 

Obwohl A nicht Arbeitnehmer des C oder Arbeitskollege des D ist, können Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche ausgeschlossen sein, wenn von einer gemeinsamen Betriebsstätte auszugehen ist.

Interessiert Sie dieses Thema? Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie meine Mandatsbedingungen.

(C) Rechtsanwalt Norbert Kosten, Erfurt

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